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Datenschutz in der Kirche 2018 – Ende Mai wird vieles anders im Datenschutz: Auch die Kirche gibt sich ein neues Gesetz. Das sorgt für Verunsicherung: Darf eine Pfarrei noch Fotos veröffentlichen und die Pastoralreferentin WhatsApp benutzen?

Firmung ohne WhatsApp? Wie soll das gehen? Menschen im Digitalen erreichen, wenn nur datenschutzkonforme Messaging-Apps benutzt werden dürfen, geht das überhaupt? Vor diesen Fragen steht nicht nur die kirchliche Jugendarbeit. Elaine Rudolphi ist pastorale Mitarbeiterin in einer Pfarrei in Bremen und nutzt in ihrer täglichen Arbeit in der Gemeinde viele verschiedene Online-Dienste: Facebook, Dropbox– und natürlich WhatsApp. Von der Firmvorbereitung über die Planung der Lektorendienste bis zu einem Infodienst, der über aktuelle Veranstaltungen informiert: Ohne zeitgemäße Kommunikationsmittel wäre das alles sehr viel umständlicher. Doch eigentlich ist das jetzt schon nicht erlaubt. Das kirchliche WhatsApp-Verbot gilt schon länger; schon im März 2017 haben sich die Diözesandatenschutzbeauftragten darauf geeinigt, dass der Messenger nicht mit dem kirchlichen Datenschutzrecht vereinbar ist.

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Bild: Martin Manigatterer In: Pfarrbriefservice.de

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