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In Deutschland ist die Stille des Karfreitags besonders geschützt. Doch davon muss es Ausnahmen geben, urteilte das Bundesverfassungsgericht jetzt. Das stößt auf gemischte Reaktionen, auch in der katholisch.de-Redaktion. Kilian Martin und Felix Neumann erläutern, warum es aus ihrer Sicht einen strengen Feiertagsschutz braucht - oder eben nicht.

Im Jahr 2007 luden Humanisten in München zu einer Party unter dem Motto "Heidenspaß statt Höllenqual" ein. Da die Veranstaltung an einem Karfreitag stattfinden sollte, wurde sie von der Kommune untersagt. Die Stadt München bezog sich auf den in Bayern geltenden strengen Feiertagsschutz, der keine Ausnahmen von der am Karfreitag zu haltenden Stille vorsieht.

Nun urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Rechtspraxis nicht verfassungskonform ist. Ein besonderer Schutz von Feiertagen sei zwar zulässig, es müsse aber grundsätzlich die Möglichkeit von Ausnahmen geben - sofern es Konflikte mit anderen Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit gibt.

Doch wie ist dieser Fall zu bewerten und was heißt das für die deutsche Gesellschaft? Die katholisch.de-Redakteure Kilian Martin und Felix Neumann nehmen Stellung - Pro und Contra Feiertagsschutz

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