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Ab 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverodnung (DSGVO). Alle öffentlichen Organisationen müssen sich daran halten, somit auch alle kirchlichen Institutionen. Deshalb wird zur gleichen Zeit das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) in Kraft treten. Das ist also keine Erfindung vom Bischof oder gar des Papstes, sondern EU-Recht! Siehe auch aktuelle Nachricht vom 5.5.2018 (>unten).

"Ich habe nichts zu verbergen" hört man immer wieder.

Ich auch nicht, aber ich habe mit Sicherheit etwas dagegen, wenn meine persönlichen Daten oder mein Bild oder das meiner Familie plötzlich im Zusammenhang mit einer Straftat auftauchen. Oder meine Daten und viele andere werden heimlich gesammelt und an Werbefirmen verkauft. Oder unter meinem Namen werden dubiose Dinge bestellt, die andere bekommen und das Geld wird auch noch von meinem Konto abgebucht. Oder meine Krankengeschichte liegt auf dem Schreibtisch meines Chefs.
Würde Ihnen das gefallen?

Davor, und noch vor Vielem mehr, soll das neue Datenschutzgesetz uns schützen.

So neu ist es aber gar nicht. Seit Jahren wird zur Vorsicht geraten und auf geltende Vorschriften verwiesen. Die wenigsten halten sich aber dran. Nur weil viele die Regeln nicht beachten sind sie ja nicht ungültig! Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe, die kann jetzt empfindlich hoch sein.

Privat darf ich meine eigenen Daten natürlich weiter beliebig veröffentlichen, nur nicht die der Anderen.

Das neue kirchliche Datenschutzgesetz wirkt sich auch auf unsere Kirchenhomepage aus. Zunächt werden alle persönlichen Daten und Bilder, für die keine schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet vorliegt, zurückgestellt, d.h. sie sind bis auf weiters nicht mehr zu sehen.
Evtl. gibt es womöglich einmal Ausnahmen. Bis dahin bleibt es aber erst mal so.

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